Aufbewahrungsfristen und Fallstricke in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Warum digitale Verwaltungssoftware unverzichtbar ist!
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein zentraler Baustein der Mitarbeiterbindung und -versorgung. Doch die Verwaltung der bAV bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich – insbesondere bei den Aufbewahrungsfristen.
Aufbewahrungsfristen: Ein rechtliches Muss
In der bAV gibt es gesetzliche Vorgaben zur Aufbewahrung von Unterlagen. Diese können je nach Art der Dokumente zwischen sechs und zehn Jahren betragen. Allerdings sind manche Dokumente, wie z. B. Versorgungszusagen, sogar lebenslang aufzubewahren. Fehler oder Lücken in der Dokumentation können rechtliche und finanzielle Risiken nach sich ziehen.
Fallstricke und Risiken
Manuelle Prozesse oder veraltete Systeme bergen ein hohes Risiko für Fehler. Dazu zählen unvollständige Dokumentationen, verlorene Unterlagen oder nicht fristgerechte Löschungen. Solche Fallstricke können zu Bußgeldern, rechtlichen Auseinandersetzungen oder einem Vertrauensverlust bei den Mitarbeitern führen.
Digitale Verwaltungssoftware: Die Lösung
Eine digitale Verwaltungssoftware ermöglicht eine automatisierte und revisionssichere Archivierung aller bAV-Daten. Sie erinnert an Fristen, gewährleistet eine lückenlose Dokumentation und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. So bleibt Ihr Unternehmen stets gesetzeskonform und minimiert Risiken.
Copyright © 2024 JCD. All rights reserved
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.